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Der Bundestag hat ein neues Gesetz über Urheberrechte im Internet verabschiedet.

In der vergangenen Woche hat die Unterhaus des deutschen Parlaments für Änderungen im Urheberrecht gestimmt. Der Kern der Änderungen besteht darin, dass nur der Eigentümer (auch der Autor) das Recht hat, den Inhalt innerhalb eines Jahres nach seiner Erstellung im Internet zu veröffentlichen, während andere dafür bezahlen müssen. Suchmaschinen, insbesondere Google, sind ausgenommen, sofern sie in ihren Ergebnissen mehrere Wörter verwenden, das heißt, sehr kurze Auszüge aus dem urheberrechtlich geschützten Text. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Erstellung des Inhalts dürfen ihn alle kostenlos veröffentlichen.

Die Normen des Urheberrechts sind in ganz Europa ziemlich streng, jedoch stellt sich die Frage, ob das neue Gesetz die Rechte deutschsprachiger Internetnutzer und Webmaster, deren Websites auf deutschen IPs gehostet sind, einschränkt. Die meisten Experten sind der Meinung, dass die Hauptstreitigkeiten zwischen großen Nachrichtenwebsites und denjenigen, die Inhalte wiederveröffentlichen, wie z. B. sogenannten Aggregator-Websites, fortgesetzt werden. Es ist unwahrscheinlich, dass das neue deutsche Gesetz den ukrainischen Markt für Internetdienstleistungen beeinflusst, insbesondere die Anzahl derjenigen, die ausländisches Hosting erwerben möchten, einschließlich VPS in Deutschland mieten.

In der Presse sind zahlreiche Artikel mit unterschiedlichen Meinungen über die Gewinner und Verlierer des Bundestagsbeschlusses erschienen. Auf der einen Seite hat die Google Corporation gewonnen, da sie dem Autor keine Gebühren für die Nutzung von Snippets zahlen muss (deren Länge das neue Gesetz nicht regelt). Die Verleger behaupten jedoch, dass sie gewonnen haben, da sie nun entscheiden können, wie Suchmaschinen ihre Inhalte nutzen. Der problematischste Punkt scheint die Unklarheit über „kurze Textauszüge“ zu sein. Was ist das - fünf Wörter, zehn oder der erste Absatz? In naher Zukunft werden wir die Entwicklung der Situation zur Internetfreiheit in der EU unbedingt beobachten.